Gebiete mit Erhaltungssatzungen in
Originaltitel: Gebiete mit Erhaltungssatzungen in der Landeshauptstadt München
Bereitgestellt von Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München
Beschreibung
Nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch soll in Erhaltungssatzungsgebieten die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten bleiben, wenn dies aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist (sog. Milieuschutz). Die Erhaltungssatzungen sind unbefristet gültig. Die Eignung der Gebiete wird jedoch alle fünf Jahre überprüft und dokumentiert.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollzähligkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten wird nicht übernommen. Insoweit besteht auch keine Haftung für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeglicher Art. Insbesondere ersetzen die Angaben nicht den amtlichen Lageplan, da die Karte nicht geeignet ist, belastbare Daten für lokale Bauvorhaben zu liefern.
Weitere Informationen
- Erstellt am
- 02.08.2023, 13:24
- Zuletzt aktualisiert
- 05.02.2026, 07:45
- Identifier
- eadee68a-9c63-4610-8e5d-70dd9765c136
💬 Diskussion zu diesem Datensatz
Feedback, Fragen oder Verbesserungsvorschläge zu diesem spezifischen Datensatz: